Anlagentyp | Anlagen von 5 bis 20 KW | Anlagen von über 20 KW | Tariflaufzeit |
bis 3 KW | 38,0 Cent / kWh | 33,0 Cent / kWh | 13 Jahre |
3 - 20 KW | 35,0 Cent / kWh | 25,0 Cent / kWh | 13 Jahre |
Förderung Photovoltaik Österreich
Die Fördersituation für Photovoltaikanlagen ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Dieses besteht seit dem Jahr 2002 und wurde seither mehrfach novelliert. Die derzeitige Rechtslage beruht auf dem Gesetz aus dem Jahr 2002, der großen Novelle 2006, sowie kleineren Novellen aus den Jahren 2007 und 2008. Die letzte große Novelle zum Ökostromgesetz wurde im September 2008 durch den Nationalrat beschlossen.
Die Höhe der Einspeisevergütungen für Strom aus Solaranlagen wird jährlich neu per Verordnung geregelt. Derzeit werden für die Tarifförderung jährlich 2,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, ein verschwindend geringer Betrag meint der Bundesverband Photovoltaik Austria und fordert bereits seit Längerem die drastische Aufstockung der Mittel , um Österreich zu einem bedeutenderen Standort für die Photovoltaikindustrie zu machen und den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt voranzutreiben.
Die aktuellen Einspeisevergütungen finden sie in der nachfolgenden Tabelle:
Bundesweite Investitionsförderung für netzgekoppelte Anlagen
Aus dem Klima- und Energiefonds wurden für die "Förderaktion Photovoltaik 2010" insgesamt 35 Millionen Euro für private Anlagen mit einer Leistung von maximal 5kw zur Verfügung gestellt. Auch die Förderung einer Anlagenerweiterung ist möglich, jedoch darf die gesamte Anlagen Spitzenleistung 5 KWp nicht übersteigen. Beantragen können die Förderung nur Privatpersonen, die den Bau einer Anlage nach den entsprechenden Kriterien planen. Die Förderung wird in Form von Pauschalen gezahlt und richtet sich im Wesentlichen nach der Art der Photovoltaik Anlage.
Für freistehende und Dachanlagen mit einer Leistung bis maximal 5kW gilt die Förderungspauschale: 1.300 Euro/kWp
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis maximal 5kW gilt die Förderungspauschale: 1.700 Euro/kWp
Von den angegebenen Pauschalsätzen unabhängig gilt des Weiteren, dass die Förderung des Klima- und Energiefonds 30% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht übersteigen darf.