Real Decreto 1578/2008 |
Dach-/Gebäudeanlagen bis 20 kWp | Dach-/Gebäudeanlagen von 20 bis 2 MWp | Freiflächenanlagen bis 20 MWp |
25 Jahre | 34,00 | 32,00 | 32,00 |
Förderobergrenze: 2010 lag die Förderobergrenze bei 200 Megawatt. Für 2011 wird eine neue Förderobergrenze erwartet, welche aber noch nicht festgeschrieben wurde.
Förderung Photovoltaik Spanien
Wer plant in Spanien eine Photovoltaikanlage zu errichten, stößt hier auf einen in jeder Hinsicht einzigartigen und besonderen Standort für ein solches Projekt. Zunächst einmal machen die südliche Lage und die jährliche Sonneneinstrahlung von über 3000 Stunden, sowie die allgemeinen hervorragenden Wetterverhältnisse Spanien zu einem idealen Standort für Photovoltaikanlagen.
Um den Vergleich der Standorte Spanien und Deutschland etwas zu verdeutlichen darf angeführt werden, dass bei einer PV Anlage mit einem optimalen Standort in Süddeutschland mit einem jährlichen Stromertrag von etwa 1000 kWh zu rechnen ist. In Spanien erzielt eine vergleichbare Anlage einen Ertrag von 1550 Kilowattstunden pro Jahr und somit etwa 50%, als die in Deutschland.
Einspeisevergütung Spanien für Solarstrom durch königliche Dekrete
In Spanien sind die Vergütungen für die Einspeisung von erzeugtem Solarstrom in königlichen Dekreten geregelt. Im spanischen Recht kommt ein "Real Decreto" einer Rechtsverordnung im deutschen Rechtssystem bei. Das erste königliche Dekret hierzu, RD 436/2004, in dem unter anderem die Einspeisevergütungen geregelt sind, stammt aus dem Jahr 2004 und wurde etwa ein halbes Jahr vor dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Deutschland verabschiedet. In Spanien ist die Anpassung der Vergütungen für eingespeisten Solarstrom allerdings anders geregelt als hierzulande. Die Absenkung wird jährlich neu bestimmt, je nachdem wie sich der Markt entwickelt.
Das neue Dekret 661/2007 ersetzt das vorher gültige 436/2004.
Wichtigste Änderungen, die für die Förderung von Photovoltaikanlagen relevant sind, sind die Wahlmöglichkeit des Anlagenbetreibers aus zwei Optionen. Zum einen haben Betreiber die Möglichkeit, die jährlich neu regulierte Einspeisevergütung zu beziehen, zum Anderen besteht die Option den erzeugten Strom zum jeweils erzielbaren Marktpreis zuzüglich eines Bonus zu verkaufen.
Das derzeit gültige 2008 in Kraft getretene Dekret ersetzt das Vorgänger Dekret und hatte zudem verheerenden Auswirkungen auf den bis dahin boomenden Photovoltaikmarkt in Spanien.
Förderobergrenzen von 267Mwp für Dachanlagen und 133Mwp für Bodenanlagen sollten den jährlichen Zubau begrenzen. Das aktuelle Vergütungsmodell ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:
Für 2010 gilt eine Förderobergrenze von 200 Megawattt für förderfähige Photovoltaikanlagen.
Quellen: Alle Einzelnachweise finden Sie in unserer Linkliste.