Auswirkungen der Photovoltaik Förderung auf die EEG Umlage
Fakt ist, dass mit dieser Umlage die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Verbraucher umgelegt werden.
Dies geschieht über den Strompreis durch die Versorger. Mit Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind die Einspeisevergütungen für Strom aus Wasser, Wind, Sonne und Biogas gemeint.
Die EEG Umlage speziell setzt sich zusammen aus den EEG Einnahmen und den EEG Ausnahmen (EEG = erneuerbare Energien Gesetz). Da diese jedoch auf einen langen Zeitraum hin garantiert sind, ist es nicht die möglich die Umlage durch ein Absenken der Vergütungen sofort zu reduzieren.
Zusätzliche Kostenfaktoren bei der EEG Umlage
Neben den Kosten, welche durch die Einspeisevergütungen verursacht werden sind im erneuerbare Energien Gesetz noch weitere Regelungen verankert, die dazu führen, dass die EEG Umlage jährlich steigt. Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass alle Mehrkosten an den Verbraucher weitergegeben werden.
Seit vielen Jahren mitverantwortlich für das Steigen der Umlage ist die sogenannte Härtefallregelung. Diese erlaubt eine Befreiung von der Umlage für stromintensive Unternehmen. Um von dieser Regelung Gebrauch zu machen musste der Stromkostenanteil 20 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens ausmachen oder ein Stromverbrauch von 100 Gigawattstunden erreicht werden – diese Regelung galt für 2011.
Mit Inkrafttreten des erneuerbare Energien Gesetz 2012 wird der Kreis der privilegierten Unternehmen, welche die Befreiung für sich in Anspruch nehmen können um ein vielfaches erweitert. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die umlagepflichtigen Verbraucher nun auch den Teil Schultern müssen, der vorher von energieintensiven Unternehmen bezahlt worden war – die EEG Umlage steigt durch diese Regelung.
Den Übertragungsnetzbetreibern wird zusätzlich gestattet finanzielle Rücklagen zu bilden – dies geschieht durch Einbehaltung von Geldern des Verbrauchers – mit dieser Maßnahme soll Engpässen und Liquiditätsproblemen entgegengewirkt werden.
Die Entwicklung der EEG Umlage
In den Jahren 2009 und 2010 wurde der bisher stärkste Zubau bei Photovoltaikanlagen bezeichnet. Dieser Umstand schlägt sich auch in der EEG Umlage wieder. Doch obwohl auch im Jahr 2011 ein beträchtlicher Zubau von über 5000 Megawatt erreicht wurde, stieg die Umlage nur moderat, wie die folgende Tabelle zeigt:
Jahr |
EEG Umlage |
---|---|
2009 |
1,130 Cent je Kilowattstunde |
2010 |
2,050 Cent je Kilowattstunde |
2011 |
3,530 Cent je Kilowattstunde |
2012 |
3,592 Cent je Kilowattstunde |
Die Gründe hierfür sind nicht sofort für Jeden ersichtlich. Seitens der Bundesnetzagentur wurde die Preisstabilität damit begründet, dass der Zubau nicht so hoch war wie erwartet und dass sich in diesem Jahr deutliche Effekte der Ausgleichsmechanismusverordnung in Bezug auf die Effizienzsteigerung bemerkbar gemacht haben. Diese haben dazu geführt, dass die operativen Kosten für die Übertragungsnetzbetreiber reduziert werden konnten.
Ein weiterer wichtiger Grund für das stabile Preisniveau bei der EEG Umlage sind wohl die gestiegenen Preise an der Leipziger Strombörse. Während sinkende Preise dort den erneuerbaren Energien zu verdanken sind, wäre dieser Umstand gleichzeitig ein Preistreiber für die EEG Umlage. In 2011 erhöhten sich die Preise für Haushaltsstrom allerdings.
Die EEG Umlage wird allerdings, auch wenn sie weiter steigt, zukünftig eine kostensenkende Wirkung haben. Je mehr Strom nämlich zu Spitzenlastzeiten aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht, desto weniger besteht die Notwendigkeit zu solchen Zeitpunkt auf teure Spitzenlastkraftwerke zurückzugreifen.