Das KfW Förderprogramm "Erneuerbare Energien"
Das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" ist maßgeschneidert für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, damit also auch für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen. Hierfür ist insbesondere der Programmteil "Standard" vorgesehen. Gefördert werden der Erwerb, die Errichtung und die Erweiterung von Anlagen, die den im Gesetz zur Neuregelung des Rechts erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) formulierten Anforderungen genügen. Zugleich verpflichten sich Kreditnehmer und Bank damit, gesetzlich geregelte Vorgaben einzuhalten.
Tipp: kostenlos und unverbindlich Photovoltaik-Angebote vergleichen
Wer bekommt den Zuschuss?
Vergeben werden langfristige, zinsgünstige Darlehen bis zu einer maximalen Höhe von zehn Millionen Euro. Sowohl der Kaufpreis einer Photovoltaik-Anlage als auch ihr Aufbau und gegebenenfalls geplante Erweiterungen können gefördert werden. Finanziert werden können bis zu 100% der Nettoinvestitionskosten. Ausgezahlt werden 96% der Kreditsumme. Innerhalb von 12 Monaten nach der Darlehenszusage können gewährte Kredite wahlweise als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Ein KfW-Kredit aus dem Programm "Erneuerbare Energien" kann mit anderen Krediten und/oder Fördermitteln (Zulagen, Zuschüsse etc.) kombiniert werden. Allerdings darf die Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht höher sein als die Investitionskosten.
Die zur Verfügung gestellten zinsgünstigen Kredite haben üblicherweise eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren, wobei im Bedarfsfall ein bis zwei tilgungsfreie Jahre möglich sind. Investitionen mit einer Lebensdauer von mehr als zehn Jahren können sogar über 20 Jahre finanziert werden. In diesem Fall kann für die ersten drei Jahre Tilgungsfreiheit vereinbart werden. Der bis zu zehn Jahren garantierte Festzins schützt vor Überraschungen. Ein weiterer Vorteil: Während der Zinsbindungsfrist kann der Kredit ohne Zusatzkosten ganz oder teilweise getilgt werden.
Zu beantragen ist der Kredit, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Denn Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind ebenso wenig förderungswürdig wie der Erwerb gebrauchter Photovoltaik-Anlagen. Da die KfW-Bankengruppe selbst kein Filialnetz unterhält, ist der Antrag bei einem vom Kreditnehmer selbst gewählten Kreditinstitut einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Formulare verfügbar. Wer sich auf den Besuch beim Bankberater vorbereiten möchte, findet alle Informationen auf der Website der Bankengruppe – bis hin zur Kurzversion eines Kreditantrages für Aufdach-Photovoltaik-Anlagen (Formularnummer 600 00 0180, gültig ab 01.10.2010).
Wichtig zu wissen: Photovoltaikanlagen, die ausschließlich zur Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehen sind, werden mit diesem Programm nicht gefördert. Das Einspeisen des erzeugten Stroms ins Stromnetz ist also Bedingung, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
News zum Thema KfW-Förderung